BVfK-Wochenendticker 22. April 2017

  kompetent - kritisch - konstruktiv

    - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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99,- € all-inclusive-Flat: Hat dem EU-Neuwagen die Stunde geschlagen?

 

Lockvogelangebote auch beim vornehmen Vertragshandel?

 

Dumpingpreise bei Neuwagen: Auswirkung auf Gebrauchtwagen?

 

mobile.de überprüft 5-Sterne-Auswahlkriterium.

 

Mitgliederumfrage: Dieselnachfrage - Situation und Prognose.

 

Offener Brief an Autoscout24 von Sascha Schmitz.

 

BVfK kontert Hyundai-Vertragshändlern: EU-Neuwagen ohne Garantiedefizit.

 

BVfK - Mitgliedervorteile Profi-Händler-Webseite von meinautohaus.de

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 17: Open-Source CMS - diese Woche: Contao

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: "Auch testen will gelernt sein" LG Arnsberg: Angaben der Pkw-EnVKV auch bei einer Testseite zwingend geboten

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Aktion von Sixt, 1&1 und Peugeot zeigt, wie sehr die Autowelt in Bewegung ist: Für 99 € im Monat inklusive Überführung, Versicherung, Steuern, Service und Zulassung kann man kaum einen Gebrauchtwagen unterhalten, wenn man einmal davon ausgeht, dass das Reparaturrisiko für Verschleißteile im Gegensatz zu den Auswirkungen jüngster BGH- und EuGH-Urteile nicht beim Händler, sondern beim Käufer liegt.

Für das Geld gab es übrigens kurz vor Weihnachten auch neue 1er BMW, jedenfalls in der Werbung. Wenn man allerdings interessiert nachfragte, waren die Schnäppchen gerade alle verkauft. Da fragt man sich: Riecht es auch nach beim vornehmen Vertragshandel nach Lockvogelangeboten?

Welche Konsequenzen hat das für den freien Handel? Hat dem EU-Neuwagen längst die Stunde geschlagen? Haben Dumpingpreise auch Auswirkung auf den Marktanteil von Gebrauchtwagen? Jedenfalls könnte man eine Studie von Creditplus so verstehen:  kfz-betrieb-potenzielle-autokaeufer-wollen-viel-geld-ausgeben

Man will ermittelt haben, dass sich nur 32 % der Kaufwilligen für einen Gebrauchtwagen interessieren. Man bedenke, dass das Verhältnis zwischen den Zulassungen von Neu- zu Gebrauchtwagen bisher immer umgekehrt war (3 Millionen Neuzulassungen zu 6 Millionen Halterwechseln bei Gebrauchtwagen p.a.).

Wir haben es also nicht nur mit offenen gefahrenen Attacken gegen den freien Handel wie im Falle Hyundai zu tun, sondern auch mit einem schleichenden Prozess, bei dem viele etwas vom Kuchen abhaben wollen.

Wie bereits erwähnt, zählen dazu auch die Kfz-Internetbörsen, die allerdings in ihren Bemühungen eher orientierungslos wirken, wenn man sich die Kritik unsere Mitglieder anschaut. Wir könnten übrigens diese Woche in einem ausführlichen Telefonat mit mobile.de eine Überprüfung des 5-Sterne-Auswahlkriteriums erreichen. Gleichzeitig haben wir bei der Gelegenheit nochmals deutlich gemacht, dass sinnvolle Verbraucheraufklärung nicht im Gegensatz zur Bereitschaft seriöser Händler zur Transparenz steht, jedoch viele Details des Bewertungssystems weder dem einen, noch dem anderen dienen, sondern an diesem Ziel vorbei gehen. Da stellt man sich die Frage, ob so etwas aus Unwissenheit, wider besseren Wissens oder aus Gründen geschieht, bei denen die Akteure anderes im Sinn haben.

All dies herauszufinden, ist unsere Aufgabe ebenso, wie nach Möglichkeiten zu suchen, mit einer Gemeinschaft von 800 Kfz-Händler intensiver THINK-BIG zu proben. 

Die Zeit ist reif, doch sind es die Händler auch? Das, verehrte BVfK-Mitglieder möge sich jeder fragen, der entnervt wie noch nie von der Gängelei der BIG-PLAYER ist. Wer diese Bereitschaft spürt, möge sich melden und engagieren, denn der BVfK braucht immer diese Dynamik und Unterstützung seiner Mitglieder, insbesondere bei wichtigen Aufgaben. Dann klappt es nämlich auch weiterhin mit

„Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Mitgliederumfrage: Dieselnachfrage - Situation und Prognose

Seit September 2015 ist die Diesel-Welt nicht mehr die alte. VW hatte seine Motorsteuergeräte ein wenig anders justiert, als die Konstrukteure der anderen. Seitdem meinen viele, das sei so nicht in Ordnung, wenn gleich es nur um Labortests geht, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben und in dieser Wirklichkeit sind die VW-Diesel sauberer, als manche Anderen. Da sie zudem oft auch noch sparsamer und schneller sind, als die Konkurrenz, gab es beim Publikum nicht die von den Auto- und VW-Gegnern erhoffte Resonanz in Form von Kaufzurückhaltung. Ein Beispiel dafür, wie Bürokratie, Medienmeinung und Lebenswirklichkeit oft auseinanderklaffen. 

Der Dieselskandal ist allerdings auch ein Beispiel dafür, wie so vieles hinter den Kulissen funktioniert oder auch nicht oder auch erst im zweiten Anlauf. Für diese Attacke fand sich dann die Deutsche Umwelthilfe Ende letzten Jahres und reichte Klagen auf Diesel-Fahrverbot in 16 deutschen Großstädten ein.

Dieser Blattschuss auf die gesamte selbstzündende Autoflotte Deutschlands (15 Millionen zugelassene Diesel in 2017) blieb nicht ohne Folgen und führte zu starker Verunsicherung mit entsprechender Auswirkung auf die Preise.

Für Branchenvertreter ein Dilemma: Wollte man gegen die Fahrverbote argumentieren, musste man die zu erwartenden Wertverluste ansprechen (was BW-MP Kretschmann wohl auch zum Umdenken bewogen haben dürfte), andererseits will man das Unheil auch nicht herbeireden, denn man bedenke den enormen Schaden alleine bei den Leasing-Restwerten.

Nun zählt der BVfK nicht zu denjenigen, die generell alles beschönigen und gleichzeitig die Augen vor der Wirklichkeit verschließen. Wir wollen objektiv und kritisch mit den Dingen umgehen und lieber den Wandel begleiten, als das Unvermeidbare ignorieren.

Wo findet sich die Wirklichkeit? Unter anderem bei den BVfK-Mitgliedern, denn sie erleben täglich an ihren Schreibtischen, ob und wie die Autofahrernation tickt.

Daher müssen wir Sie wieder einmal um Unterstützung bitten: Sagen Sie uns Ihre Meinung! Wie sieht es aus mit der Diesel-Kauflust? 

Nehmen Sie sich eine Minute Zeit um an unserer Umfrage zum aktuellen Thema teilzunehmen:

>>> Zur Umfrage: Diesel - Situation und Prognose (bitte vorher einloggen)

Mehr zum Thema finden Sie hier:
autohaus.de/nachrichten/umfrage-diesel-diskussion-laesst-die-autokaeufer-kalt

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Offener Brief an Autoscout24 von Sascha Schmitz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich mir mal die Ansicht der Anzeigen aus Sicht des Kunden angesehen.

Ich bin sehr verärgert, dass Sie mir für Premiumanzeigen Geld abknüpfen, aber gleichzeitig in meinen Fahrzeuganzeigen aggressiv Kreditwerbung platzieren. Damit machen Sie mir Konkurrenz und das lasse ich nicht zu. Deshalb informiere ich hiermit auch gleichzeitig unseren Verband BVfK.

In letzter Zeit habe ich eh das Gefühl, dass es Ihnen nur darum geht, wie man die Zitrone noch weiter ausquetschen kann. Wenn Sie eine zusätzliche Leistung anbieten die ich auch noch extra bezahle, dann kann ich erwarten, dass Sie mir nicht noch in den Anzeigen in den Rücken fallen. Hinzu finde ich das Angebot des Anbieters sehr zweifelhaft. Sie erwecken mit dem Taschenrechner den Eindruck, dass dies ein Angebot von mir ist. Startet der Kunde das Angebot, so soll er seine Bankdaten zzgl. seine PIN Nummer eingeben. Ich distanziere mich von dem Angebot und werde dem Vorgang sowohl meinem Anwalt als auch den Verband zwecks Überprüfung der Rechtmäßigkeit weiterleiten. Ferner fordere ich Sie auf, es erkenntlich zu machen, dass dieses Angebot (Taschenrechnersymbol) nicht zu meinen Dienstleistungen gehört. Ich finde es schon sehr bedenklich, dass Sie zu solchen Werbemitteln greifen müssen und den Kunden täuschen.

Ich finde es sowieso nicht sehr kundenfreundlich (bezogen auf den User), wenn nicht der niedrigste Preis angezeigt wird, sondern derjenige, der am meisten zahlt. Das ist auch der einzige Mehrwert, den ich als Händler wahrnehme und darf Ihnen gratulieren, dass Sie dazu einer Verdreifachung (!!) der Rechnung sorgen.

Da merkt man wieder, dass eine „Heuschrecke“ Eigentümer der Gruppe geworden ist und es nur darum geht, die Kuh so lange zu melken, wie Sie noch Milch gibt. Wir werden unser komplettes Engagement „Autoscout“ auf dem Prüfstand stellen. Die Autohändler sind Ihre Kunden und nicht Ihre Kühe, die man endlos melken kann. Ohne die Händlerschaft wäre Ihr Geschäftsmodell nicht überlebensfähig, deshalb darf nicht nur ich erwarten, dass Sie sich auch entsprechend verhalten.

Mit freundlichen Grüßen 
Sascha Schmitz
- Inhaber -
 
Autozentrum-Schmitz
www.autozentrum-schmitz.de
Gartenstr. 93
41236 Mönchengladbach
Tel: 02166/9904101
Fax: 02166/9904151

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BVfK kontert Hyundai-Vertragshändlern: EU-Neuwagen ohne Garantiedefizit.

Mit fast kindischer Freude haben sich viele Hyundai-Vertragshändler mit dem vom Hersteller / Imorteur gelieferten neuen Argumenten gegen die Konkurrenz der Freien ins Verkaufgeschehen gestürzt und ihr Repertoire oft unrichtiger Diskreditierung der günstigeren EU-Konkurrenz um offizielle Informationen des Herstellers/Importeurs angereichert: „Wenn Sie beim freien Händler kaufen, gibt es keine Herstellergarantie mehr!“

Die BVfK-Juristen sagen: So geht das nicht, das ist falsch. Da sich Hyundai wieder einmal um eine klärende Antwort drückt, haben wir das Thema am vergangenen Dienstag an die Presse gegeben.

Die Pressemeldung finden Sie über diesen Link:

BVfK-Pressemeldung: Hyundai Garantie auch für EU-Neuwagen

Ihre Meinung dazu finden wir hoffentlich bald in unserem E-Mail Postfach. Nutzen Sie diesen Weg auch, um eventuelle Fragen zu stellen, die wir gerne beantworten. Bitte beachten Sie auch: Bei EU-Neuwagen kann es nicht nur bei der Ausstattung zu Abweichungen zu so genannten „Deutschen Neuwagen“ kommen, sondern auch beim Garantieumfang. Achten Sie daher bei der Beschaffung auf genaue Angaben und klären gegebenenfalls in der Werbung und im Kaufvertrag über Abweichungen zu den deutschen Versionen auf.

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BVfK - Mitgliedervorteile Profi-Händler-Webseite von meinautohaus.de

MeinAuto.de bietet für BVfK-Mitglieder Sonderpreise für die Erstellung einer professionellen Händler-Homepage an. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausrichtung der BVfK-Händler finden sich hier verschiedene Module passend für jeden Betrieb.

Weitere Details im Mitgliederbereich unter:

>>> https://www.bvfk.de/mein-bvfk/sonderangebote-meinautohaus-de/

oder bei:

webauto.de GmbH
Schönfeldstraße 8
D-76131 Karlsruhe

Tel.

+49 (0)721 3542-0

Fax

+49 (0)721 3542-111

www.meinautohaus.de

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 17: Open-Source CMS: Contao

 

Contao war früher als TypoLight bekannt. Nach einigen Missverständnissen und Verwechslungen wurde dann Contao daraus. Das System wird seit 2006 ständig weiterentwickelt und ist sehr leicht auch von Laien zu bedienen und zudem noch recht schnell. Contao erfreut sich inzwischen einer großen Fangemeinde dank der Einfachheit und Leistungsstärke.

Egal ob Microsite, Portal, oder Shop, mit Contao ist alles möglich. Designvorlagen für responsive Sites gibt es auch hierfür. Die Designvorlagen zu integrieren erfordert allerdings etwas Erfahrung und bei Seiten mit umfangreichem Inhalt wird es etwas umständlich.

Alles in Allem aber ein verlässliches CMS, das auch in Sachen Sicherheit aufgrund des hohen Entwicklungsstandards eine gute Wahl ist. Support erhält man reichlich im Netz, sollte man einmal vor einer Hürde stehen.

Auch die Fahrzeugintegration wird von einigen Agenturen angeboten (sollte auch ohne spezielle Kenntnisse ausschließlich von Profis gemacht werden). Also kann man sich auch als Autohändler durchaus mit Contao anfreunden.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt unter: m.manthey@bvfk.de

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Bild rechts: BVfK-Juristen beim 10. Autorechtstag: Moritz Groß, (l), Matthias Giebler (r),  Stefan Obert (2.v.r.) mit den ADAC-Juristen Sievers und Kuhlee.

 

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

"Auch testen will gelernt sein" LG Arnsberg: Angaben der Pkw-EnVKV auch bei einer Testseite zwingend geboten

 

Das LG Arnsberg hat mit seinem Urteil vom 15.12.2016 klargestellt, dass die Informationspflichten der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) auch für einen bloß zu Testzwecken veröffentlichten Internetauftritt gelten.

In dem zugrunde liegenden Fall beauftragte ein KfZ-Händler eine Agentur, für ihn einen Werbeauftritt für den Fahrzeugverkauf im Internet zu gestalten. Daraufhin erstellte die Agentur eine sog. „Testseite“. Auf dieser Seite wurden Fahrzeuge zum Kauf angeboten. Bei den angebotenen Fahrzeugen fehlten die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen. Die Testseite war weder über Suchmaschinen noch über die Homepage des Händlers zu finden. Lediglich über die direkte Eingabe der URL  konnte die Seite aufgerufen und gefunden werden.

Gleichwohl gelang es einem Umwelt- und Verbraucherschutzverband die Testseite aufzurufen. Der Verband sah in den fehlenden Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen einen Verstoß gegen die Pkw-EnVKV und mahnte den KfZ-Händler ab. Der Händler wies die Abmahnung u.a. mit dem Argument zurück, dass die Seite nicht öffentlich zugänglich sei und lediglich Testzwecken diene. Zudem würde es sich bei den angebotenen Fahrzeugen um Gebrauchtwagen handeln und deshalb seien die Angaben nach der Pkw-EnVKV nicht erforderlich. Infolgedessen reichte der Verband Klage ein.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Auffassung des Beklagten, dass die Testseite nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sei, sei unerheblich. Da das UWG kein Verschulden voraussetze, genüge ein objektiver Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften des unlauteren Wettbewerbs. Obwohl die Testseite weder durch Suchmaschinen noch über die Homepage des Händlers zu finden gewesen sei, habe sie sich durch direkte Eingabe der URL aufrufen lassen. Selbst wenn die Veröffentlichung der Testseite auf einen Fehler der beauftragten Agentur zurückgehe, hafte die Beklagte ebenfalls. Denn gemäß § 8 Abs. 2 UWG seien Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber des Unternehmens auch dann begründet, wenn die Zuwiderhandlungen von einem durch ein Unternehmen Beauftragten begangen werden. Demzufolge liege ein Verstoß gegen die Vorschriften der Pkw-EnVKV vor.
Die Vorschriften würden zwar nicht für Gebrauchtwagen gelten. Angesichts der niedrigen Laufleistung der Fahrzeuge handle es sich vorliegend jedoch Neuwagen mit Tageszulassungen.

(LG Arnsberg, Urt. v. 15.12.2016, Az. 8 O 36/16)

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Arnsberg verdeutlicht folgendes: Sobald eine vom Händler beauftragte oder vom Händler selbst veröffentlichte Internetseite von Dritten irgendwie über das Internet aufgerufen werden kann, müssen die Informationspflichten nach der Pkw-EnVKV erfüllt sein. Wie die Entscheidung zeigt, macht es im Ergebnis keinen Unterschied, dass eine Agentur mit der Erstellung der Testseite beauftragt wurde. Als Auftraggeber haftet der Händler ebenfalls für Handlungen des beauftragten Unternehmens.  

Moritz Groß

BVfK-Rechtsabteilung

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Verträge: NEU! Zusatzvereinbarung für Oldtimer

Unvergleichlich! Das gilt sowohl für das Aussehen und die Seltenheit, als auch für die Beschaffenheit eines Oldtimers. Hierbei ist es wichtig beim Verkauf der Raritäten auf einige Punkte hinzuweisen und diese auch vertraglich mit dem Käufer zu fixieren. Eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag haben unsere BVfK-Juristen für Sie erstellt und die BVfK-Verträge wurden gestern um die Zusatzvereinbarung für Oldtimer erweitert.

Diesen sowie alle anderen BVfK-Verträge finden Sie online an gewohnter Stelle in Ihrem Mitgliederbereich unserer Webseite.

>>> BVfK-Vertragsformulare

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